Berufsbildungsbereich (BBB)

Der Berufsbildungsbereich ist ein organisatorisch eigenständiger Bereich mit direkter Anbindung an den Arbeitsbereich der Werkstatt. In Kooperation mit den Fachbereichen des Arbeitsbereichs werden die Menschen mit Beeinträchtigung, je nach ihren beruflichen Interessen, qualifiziert.
 
Ziel der berufsbildenden Maßnahme ist es, Menschen mit Beeinträchtigung in ihrer beruflichen Entwicklung soweit zu qualifizieren, dass eine geeignete Arbeitsmöglichkeit innerhalb oder außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen angestrebt und umgesetzt werden kann.

Von besonderer Bedeutung ist neben der beruflichen Bildung, dass persönliche, soziale und lebenspraktische Kompetenzen gefördert werden.

 

Wird ein Mensch mit Beeinträchtigung in eine Werkstatt aufgenommen, findet eine zweijährige Qualifizierung innerhalb des Berufsbildungsbereichs statt. Im Eingangsverfahren, das in der Regel drei Monate dauert, hat der neue Mitarbeiter die Möglichkeit, sich zu orientieren, welcher Arbeitsbereich geeignet ist, um eine spezifische berufsbildende Qualifizierung im Berufsbildungsbereich zu durchlaufen. Am Ende des Eingangsverfahrens findet für jeden Mitarbeiter eine Auswertung des Erlernten statt. Diese Auswertung ist Grundlage für den individuellen Bildungsplan, der die weitere Ausbildung im Berufsbildungsbereich festlegt. Mit Unterstützung eines Bildungsbegleiters durchläuft der Mitarbeiter dann eine zweijährige Ausbildung. Diese teilt sich in eine Grundlagenqualifizierung und eine aufbauende Qualifizierung.

 

In folgenden Berufsfeldern kann eine spezifische Qualifizierung stattfinden:

  • Holzbearbeitung/Schreinerei
  • Garten- und Grünlandpflege
  • Montage/Verpackung
  • Näherei
  • Hauswirtschaft